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Tier gefunden?
Was nun?

Kein Tier ohne Rücksprache der Natur entnehmen, außer bei akuter Gefährdung des Tieres. Bitte achten Sie auf Ihren Eigenschutz. Außerdem muss, da die meisten Wildtierarten dem Jagdgesetz und zum Teil dem Naturschutzgesetz unterliegen, immer ein Jagdpächter informiert werden. Die Zuständigkeit erfahren Sie nach Standort über die zustängige Polizeibehörde (kein Fall für die 110!).

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